Was ist – im Unterschied zu Bullying – Diskriminierung?
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Dieses Diskriminierungsverbot, Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes, spricht von Benachteiligung und Bevorzugung und formuliert indirekt Rechte des Einzelnen. Wenn jemand wegen „wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung“ etc. gegen dessen Wunsch anders behandelt wird als andere, so ist das diskriminierend.
Wenn ein Schüler bei uns diskriminiert wird, ist das ein gravierender Verstoß gegen unsere Schulordnung, der entsprechende Konsequenzen hat.